Hilfe für die Erziehung
Ansprechpartner
FrauKatrin Hoffmann
Tel: 09231 9626-77
hoffmann@kvwunsiedel.brk.de
Industrieallee 2
95615 Marktredwitz
Was ist Hilfe für die Erziehung?
Das Deutsche Rote Kreuz bietet Hilfe für die Erziehung an.
Jeder kennt das Wort Erziehung.
Aber was kann Hilfe für die Erziehung sein?
Hilfe für die Erziehung ist Beratung und Betreuung.
Das machen unsere Mitarbeiter.
Sie haben dafür eine besondere Ausbildung.
Hilfe für die Erziehung ist gut für Kinder und Jugendliche.
Damit sie sich gut entwickeln können.
Dazu unterstützen wir Eltern bei der Erziehung.
Manchmal gibt es zu Hause Probleme und Konflikte.
Dabei helfen wir.
Damit es keinen Streit gibt.
Und es kann auch in der Schule helfen.
Wenn es dort ein Problem gibt.
Kinder und Jugendliche haben Rechte.
Sie sollen mitreden.
Wir nehmen sie ernst.
Das ist das Ziel von der Hilfe für die Erziehung.
Hilfe für Kinder und Eltern
Die Hilfen zur Erziehung dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sie sollen sich zu selbständigen Erwachsenen entwickeln können, die ihr Leben in die eigenen Hände nehmen. Die Eltern werden bei der Erziehung unterstützt und ihre Erziehungskompetenz wird gestärkt, damit sie ihre Alltagsprobleme, Konflikte und Krisen aus eigener Kraft meistern können.
Bei jeder Hilfe zur Erziehung werden die Kinder und Jugendlichen stets als Persönlichkeit respektiert und ernst genommen.
Eltern haben ein Recht auf Hilfe für die Erziehung
Es gibt ein Gesetz für Kinder-Hilfe und Jugend-Hilfe.
Das Gesetz heißt:
Kinder- und Jugend-Hilfe-Gesetz.
Auch in diesem Gesetz steht das Recht zur Hilfe für die Erziehung.
Jeder hat dieses Recht.
Jeder Vater und jede Mutter.
Oder auch jeder Pfleger und jeder Vor-Mund.
Eltern können mit dem Jugend-Amt sprechen.
Wenn es Probleme mit der Erziehung gibt.
Oder wenn das Kind in Gefahr ist.
Dann hilft das Jugend-Amt.
Mit 18 Jahren kann man auch selbst mit dem Jugend-Amt sprechen.
Hilfe für die Erziehung ist immer freiwillig.
Niemand muss sich diese Hilfe nehmen.
Es gibt aber auch andere Maßnahmen vom Jugend-Amt.
Zum Beispiel wenn ein Kind zu Hause in großer Gefahr ist.
Dann kann das Jugend-Amt die Kinder holen.
Man sagt auch:
In Obhut nehmen.
Satzungsergänzung Downloads
Satzungsergänzung: Download
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.